Schutz- und Hygienekonzept
(Stand: 10. Juni 2021)
Schutz- und Hygienekonzept zum Download
Zum Schutz unserer Besucher/innen und Mitarbeiter/innen vor einer weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:
1. Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands
1.1 Festlegung des Mindestabstands
Im Gebäude müssen alle Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt
wohnen, einen Abstand von 1,5 m einhalten. Das Abstandsgebot gilt auch für die
Beschäftigten, die sich im Ausstellungsbereich aufhalten.
1.2 Festlegung der höchstzulässigen Zahl von Besucher/innen
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen sich in den Ausstellungsfluren des
Deutschen Polen-Instituts gleichzeitig höchstens
1. OG: bis zu 8 Besucher/innen
2. OG: bis zu 5 Besucher/innen aufhalten.
1.3 Festlegung von Räumlichkeiten mit Personenzahlbeschränkungen
Um die Einhaltung des Mindestabstands in abgetrennten Bereichen des DPI zu
gewährleisten, ist die Zahl der höchstzulässigen Besucher/innen in folgenden
Räumlichkeiten auf die jeweils angegebene Zahl von Personen beschränkt:
Bibliothek: 3 Personen
Sanitäre Anlagen: je 1 Person pro Raum
Karl-Dedecius-Saal, inkl. Pavilion: 15 Personen
1.4 Besucherhinweis
Auf das Abstandsgebot wird am Haupteingang des DPI (Aushang), und an den
Eingängen zu den Etagen 1 und 2 hingewiesen.
2. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Bis auf Weiteres darf das DPI nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Der Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 6 Jahre. Ein Hinweis auf die
Mund-Nasen-Schutzpflicht ist an den Eingängen angebracht. Die Besucher/innen sind
dazu angehalten, ihre eigenen Masken mitzubringen.
2.1 Corona-Schnelltest
Die Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltest-Ergebnisses wird empfohlen.
2.2 Personen mit Infektionskrankheiten oder Symptomen
Personen mit einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit nach dem
Infektionsschutzgesetz dürfen das DPI nicht betreten. Am Eingang des DPI wird
darauf hingewiesen, dass der Zutritt für folgende Personen nicht erlaubt ist:
• Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen
Symptomen jeglicher Schwere
• Personen mit Kontakt zu Sars-CoV-2-oder COVID-19-Fällen innerhalb der letzten
14 Tage
3. Steuerung und Reglementierung der Ausstellungsbesucher/innen
3.1 Öffnungszeiten
Um die Einhaltung der erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen während des
laufenden Betriebs gewährleisten zu können, wird die Öffnungszeit des DPI bis auf
Weiteres wie folgt festgelegt:
Montag - Donnerstag, von 10 Uhr bis 16 Uhr,
Freitag 10 bis 13 Uhr.
Sonderöffnungstage und Sonderöffnungszeiten sind möglich.
3.2 Einrichtung eines Ausstellungsrundgangs
Wegen der räumlichen Gegebenheiten sind Besucherkreuzungen nicht vermeidbar.
Um diese in der Ausstellung möglichst zu verhindern, wird der Zugang zu den Fluren
weiter beschränkt, sodass Begegnungen nur im Foyerbereich möglich sind.
3.3 Anmeldung
Um Warteschlangen vor dem DPI zu vermeiden, wird den Besucher/innen eine
Voranmeldung empfohlen.
Das DPI ist von Montag bis Freitag, von 10 Uhr bis 16 Uhr telefonisch unter
06151/420211 erreichbar.
Anmeldungen per E-Mail sind jederzeit möglich unter: info@dpi-da.de
4. Kontaktdatenerfassung/Einlasskontrolle
Die aktuelle Zahl der im DPI anwesenden Besucherinnen und Besucher wird an den
Zugängen erfasst und kontrolliert. Jede/r Besucher/in muss sich dazu entweder über
das Scannen des QR-Codes der Luca-App oder durch Ausfüllen des Kontaktdaten-
Formulars anmelden. Beim Erreichen der zulässigen Höchstzahl werden solange keine
weiteren Personen mehr in die Räume eingelassen, bis sich die Zahl der sich im DPI
aufhaltenden Personen entsprechend reduziert hat.
4.1 Maßnahmen bei Zuwiderhandlung
Bei Nicht-Befolgung der Vorgaben des Hygiene-und Schutzkonzepts wird das DPI-
Personal vom Hausrecht Gebrauch machen und die betreffenden Personen aus dem
DPI verweisen.
5. Hygienische Maßnahmen
5.1 Belüftung
Während der Öffnungszeiten wird durch regelmäßiges Lüften für einen Luftaustausch
in den Fluren und im Wartebereich gesorgt.
5.2 Handhygiene
Neben dem Eingang zur Bibliothek im 1. OG und im Vorraum der Toiletten des 2. OG
sind Desinfektionsspender zur Benutzung durch die Gäste angebracht. An den Ein-
und Ausgängen wird auf die empfohlenen Maßnahmen zur Handhygiene
hingewiesen. In den Sanitärräumen stehen Seifenspender mit Flüssigseife und
Einmalpapierhandtücher zur Verfügung.
5.3 Vermeidung von Handkontakt
Zur Vermeidung von Handkontakt werden folgende Maßnahmen ergriffen:
• Keine persönliche Übergabe von Büchern oder anderen Medien an Besucherinnen
und Besucher
• Keine Auslage von Ansichtsexemplaren
Die Besucher/innen werden außerdem darauf hingewiesen, dass die Berührung von
Oberflächen zu vermeiden ist.
5.4 Raumhygiene
Die Räumlichkeiten des DPI (inklusive Wartebereich) werden vor jeder Öffnung
gereinigt. Darüber hinaus werden Flächen mit häufigem Handkontakt (z.B.
Türklinken, Handläufe, Vitrinen usw.) während des laufenden Betriebs in
regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt.
5.5 Sanitäre Anlagen
Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen werden sowohl von Mitarbeitenden
des DPI als auch von Ausstellungsbesucher/innen genutzt. Die tägliche Reinigung
erfolgt durch das Reinigungspersonal der Stadt Darmstadt. Die sanitären Anlagen
werden während des laufenden Betriebs in regelmäßigen Abständen kontrolliert und
bei Bedarf gereinigt.
6. Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen
6.1 Räumliche Trennung
Sofern möglich, sollen die DPI-Mitarbeiter/innen ihrer Tätigkeit (auch außerhalb des
laufenden Betriebs) einzeln in getrennten Räumen nachgehen und die Türen zu den
Fluren geschlossen halten.
Unnötiger Kontakt zwischen Mitarbeiter/innen wird vermieden. Besprechungen
werden mit Mindestabstand durchgeführt. Sofern der Mindestabstand zwischen zwei
Mitarbeiter/innen nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasenschutz
getragen werden. Während des laufenden Betriebs sind je Etage mindestens ein/eine
Mitarbeiter/in anwesend. Diese Person kontrolliert, dass nur die zulässige Anzahl an
Gästen gleichzeitig anwesend ist.
6.2 Besucherkontakt
Während der regulären Öffnungszeiten des DPI sind die Mitarbeitenden sowie
andere beruflich im DPI tätige Personen, solange sie sich nicht an ihrem jeweiligen
Arbeitsplatz befinden, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.
7. Bekanntmachung
Das Hygienekonzept wird im 1. OG des DPI ausgelegt sowie auf der Homepage zum
Download bereitgestellt. Am Haupteingang sowie an den Flurtüren im 1. und 2. OG
wird auf A3-Plakaten auf die Verhaltensregeln für den Ausstellungsbesuch
hingewiesen.